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   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1987 - 197/86 (https://dejure.org/1987,18601)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Steven Malcolm Brown gegen The Secretary of State for Scotland.

    Diskriminierungsverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    In dem Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Ablehnung des SED machte der Kläger geltend, daß er Anspruch auf eine Förderung habe und die Verordnungen aufgrund einer der folgenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts außer Kraft gesetzt worden seien: i) Artikel 7 EWG-Vertrag, wie ihn der Gerichtshof in der Rechtssache 293/83, Gravier/Stadt Lüttich, Slg. 1985, 593, ausgelegt habe; ii) Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1612/68; iii) Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung oder iv) Artikel 12 dieser Verordnung.

    a) eine Berufsausbildung, die für die Zwecke des Artikels 7 in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 (Forcheri/Belgien) und 293/83 (Gravier/ Stadt Lüttich) unter den EWG-Vertrag fällt,.

    Frage 2 "Erfaßt der Begriff des Zugangs zur Berufsausbildung für die Zwecke des Artikels 7 EWG-Vertrag in der Auslegung der Urteile in den Rechtssachen 152/82 (Forcheri/Belgien) und 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich) Zahlungen, die ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht an oder für eine Person insolcher Berufsausbildung für a) deren Unterrichtsgebühren und/oder b) deren Unterhalt vornimmt?".

    2) Nach Artikel 7 EWG-Vertrag in der Auslegung, die ihm der Gerichtshof in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Stadt Lüttich) gegeben hat, ist jede Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zwischen den Angehörigen des Mitgliedstaats, in dem oder durch den die Berufsausbildung stattfindet, und Angehörigen anderer Mitgliedstaaten in bezug auf die Zahlung von Unterrichtsgebühren an oder für eine Person in solcher Berufsausbildung, nicht aber in bezug auf die Zahlung für deren Lebensunterhalt verboten.

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Ich bin nicht der Auffassung, daß die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 157/84 (Frascogna/Caisse de dépots et consignations, Urteil vom 6. Juni 1985, Slg. 1985, 1739) es verbietet, eine Mindestzeit als Test dafür festzulegen, ob sich jemand in einem Mitgliedstaat wirklich in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aufhält.
  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 02.02.1988 - 293/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Der Kläger macht mit guten Gründen unter Hinweis auf die Rechtssachen 9/74 (Casagrande/Landeshauptstadt München, Slg. 1974, 773) geltend, daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausübung nicht nur die Bedingungen umfaßten, unter denen Studenten am Anfang zum Unterricht zugelassen würden, sondern auch alles einschlössen, was erforderlich sei, um an diesem Unterricht teilnehmen zu können.
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Diese Frage ist im Lichte der Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 152/82 (Forcheri/Belgien, Slg. 1983, 2323) und in der Rechtssache Gravier zu entscheiden, obwohl das nationale Gericht bei der endgültigen Entscheidung Nutzen aus den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305) und 24/86 (Blaizot/Universität Lüttich u. a., Slg. 1988, 379) ziehen kann, in denen die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Universitätsausbildung eine Berufsausbildung darstellen kann, ausführlich erörtert wurde.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    (Lawrie-Blum/Land Baden-Württemberg, Slg. 1986, 2121) aufgestellten Kriterien erfüllt, da er "während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen ... [erbracht habe], für die er als Gegenleistung eine Vergütung" erhalten habe.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 197/86
    Es steht außer Frage, daß "Arbeitnehmer" im Sinne von Artikel 48 weit auszulegen ist (siehe Rechtssache 53/81, Levin/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1982, 1035, 1050).
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